Totenklage =
Das Sterbehaus wird sofort oder nach einiger Zeit verlassen und an
einem entfernteren Platz ein neues Haus gebaut!. Manche bleiben auch in
dem alten Haus wohnen’.
Die Totenklage ist formelhaft und bewegt sich wohl immer in den-
selben Gedankengängen, wenn auch andere Worte gebraucht werden. Sie
wirkt außerordentlich erschütternd, wenn sie mit wildem Geschrei beginnt
und allmählich in die ergreifende, halb gesprochene, halb gesungene Klage
abschwillt und leise verklingt. Sie ist verschieden je nach den Umständen,
unter denen der Tod stattgefunden hat, und nach dem Verwandtschafts-
verhältnis, in dem der Tote zu den Klagenden stand. Stets aber werden
die trefflichen Eigenschaften des Verstorbenen gepriesen, sein Verlust be-
klagt und die gute Behandlung hervorgehoben, die er bei Lebzeiten ge-
hossen hat3,
Folgende Klage einer Mutter um ihren Sohn habe ich aufgezeichnet:
„Pugai-winekeid tutéid anépolepe taulitó(x)pe le tarómpanei!
talepat ayéle maza neké!
(d)zeoalántele ayépalan tepóse aurliké taulöneke yeule muine!
eltkeid! etekuid!
yeulenale eiteten malepolöle!
kesekubei kanán te teleutaig!
waké-pe ayepodöle meualamaig !
apetenaike-esd(g)-pelä-man!“
Freiere Übersetzung:
„Niemals bist du flußabwärts gegangen;
wo hast du dir diese Krankheit geholt?
Niemals werde ich dich wiedersehen!
Niemals habe ich gedacht, daß du so unnütz sterben würdest!
Du magst sterben! Du magst dahingehen!
; ! Ebenso Inselkaraiben (Rochefort a. a. O. S. 514), Kalinya-Galibi (Penard a. a. O.
N 175), Makuschi (Rob. Schomburgk a. a. O. S. 70; Rich. Schomburgk a. a. O. Bd. I,
S. 422), Arowaken (Rich. Schomburgk, Bd. II, S. 458), Purukotó (Barb. Rodrigues
4.2. 0, S, 145), Trio und Ojana (de Goeje, Beiträge, S. 15) und andere Stämme,
_ * Bei den Wapischána wird die Sterbehütte meist verlassen und niedergebrannt, bis-
Weilen auch weiterbewohnt (Appun, Ausland 1869, S. 802).
* Beispiele von Totenklagen finden sich bei Rochefort a. a. O. S. 508/509 (Insel-
karaiben); Barrere a. a. O. $. 227ff., Penard a, a. O. 8. 174, de Goeje, Beiträge, S. 16
(Kalinya-Galibi); Rich. Schomburgk a. a. O. Bd. II, S. 446/447 (Warrau); Roth a. a. O.
= 155 (Arowaken). — Vgl. ferner Rich. Schomburgk, Bd. I, 8. 420/421 (Makuschi); Im
hurn a. a. O, S, 225; Crevaux, Voyages, S. 120 (Ojana-Rukuyenne).