Full text: Mexiko

  
Zum Tode verurteilt. 1483 
es wieder verſchiedene Unterabteilungen: das Erſchießen 
mit dem Gnadenſchuß, ohne den Gadenſchuß und die Ley 
fuga, das Fluchtgeſetz.“ 
„Das iſt mir ganz neu“, ſagte ich und bat um 
weitere Erklärung. 
„Ja, drei Erſchießungsarten giebt es hier“, fuhr be— 
reitwillig der junge Diener der Themis fort, nachdem er 
wohlgefällig einen langen Zug des abſinthartigen Ge— 
tränkes aus ſeinem Glaspokal gethan. „Das Erſchießen, 
pasar por las armas, mit dem Gnadenſchuß, die erſt— 
erwähnte Art, iſt die gewöhnliche. Der Delinquent erhält, 
nachdem er die Salve der ſechs dazu Kommandierten be— 
kommen, vom Offizier oder Feldwebel, der das Detache— 
ment kommandiert, mit dem Revolver durch die Schläfe 
den Gnadenſchuß. So wurde auch Maximilian hier er— 
ſchoſſen. In Kriegszeiten aber, wo es oft eilig iſt, wo 
Maſſenexekutionen zu vollziehen ſind, wird nicht immer 
der Gnadenſchuß gegeben. Da kommt es zuweilen vor, 
daß ein ſolches unglückliches Opfer mit ein paar Schüſſen 
durch den Bruſtkaſten noch wieder zu ſich kommt und, 
durch das Mitleid der Nächſtwohnenden verpflegt und ge— 
borgen, ſchließlich dem Leben wiedergegeben wird.“ 
Der Ranchero ſtieß hierbei mit ſeinem Glas an das 
des Erzählers an, und lächelnd ſetzte er hinzu: „Unſer 
Freund hat darin ganz beſondere Erfahrungen 
gemacht!“ 
Ich ſah den kerngeſund ausſehenden Erzähler wirklich 
etwas verwundert darauf an, ob es ihm etwa einmal ſo 
gegangen ſein könne. Er aber fuhr lächelnd, ohne ſich 
unterbrechen zu laſſen, fort: 
  
  
  
 
	        
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