Zum Tode verurteilt. 1483
es wieder verſchiedene Unterabteilungen: das Erſchießen
mit dem Gnadenſchuß, ohne den Gadenſchuß und die Ley
fuga, das Fluchtgeſetz.“
„Das iſt mir ganz neu“, ſagte ich und bat um
weitere Erklärung.
„Ja, drei Erſchießungsarten giebt es hier“, fuhr be—
reitwillig der junge Diener der Themis fort, nachdem er
wohlgefällig einen langen Zug des abſinthartigen Ge—
tränkes aus ſeinem Glaspokal gethan. „Das Erſchießen,
pasar por las armas, mit dem Gnadenſchuß, die erſt—
erwähnte Art, iſt die gewöhnliche. Der Delinquent erhält,
nachdem er die Salve der ſechs dazu Kommandierten be—
kommen, vom Offizier oder Feldwebel, der das Detache—
ment kommandiert, mit dem Revolver durch die Schläfe
den Gnadenſchuß. So wurde auch Maximilian hier er—
ſchoſſen. In Kriegszeiten aber, wo es oft eilig iſt, wo
Maſſenexekutionen zu vollziehen ſind, wird nicht immer
der Gnadenſchuß gegeben. Da kommt es zuweilen vor,
daß ein ſolches unglückliches Opfer mit ein paar Schüſſen
durch den Bruſtkaſten noch wieder zu ſich kommt und,
durch das Mitleid der Nächſtwohnenden verpflegt und ge—
borgen, ſchließlich dem Leben wiedergegeben wird.“
Der Ranchero ſtieß hierbei mit ſeinem Glas an das
des Erzählers an, und lächelnd ſetzte er hinzu: „Unſer
Freund hat darin ganz beſondere Erfahrungen
gemacht!“
Ich ſah den kerngeſund ausſehenden Erzähler wirklich
etwas verwundert darauf an, ob es ihm etwa einmal ſo
gegangen ſein könne. Er aber fuhr lächelnd, ohne ſich
unterbrechen zu laſſen, fort: