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Sämmtliche Listen und auf Verpflegung bezügliche
Schreibgeschäfte werden von den ersten Sergeanten
oder den Offizieren selbst geführt.
Für die Compagnieverpflegung haftet dem zwei-
ten Commandanten gegenüber der Capitain. Er ver-
theilt jede Woche an die Mannschaft die Löhnung,
die er am Anfang des Monats vorschussweise aus der
Casse empfängt, und rechnet am Ende des Monats
mit der Compagnie- und der Bataillonscasse ab. Die
Abrechnung mit der Mannschaft ist höchst einfach.
Die Mannschaft wird durch einen Compagnieoffizier
versammelt, und mit jedem einzelnen Manne seine
Bezüge an Löhnung und der Stand seines Montur-
guthabens oder Schuldrestes in wenig Worten recapi-
tulirt. Hierauf erklärt der Mann seine Einstimmung,
die Rechnung wird geschlossen, von dem Offiziere und
dem ersten Sergeanten, der sie führte, unterschrieben
und dem Capitain eingereicht. Sie kommt zur Revi-
sion zum zweiten Commandanten.
Es ist Grundsatz, dass die Revision nur bei der
nächsthöheren Stelle vorgenommen werde. Eine Re-
vision der Bataillons- oder Compagnierechnungen durch
die Centralstelle in Madrid existirt nur in jenen ganz
seltenen Fällen, in welchen eine so umständliche Nach-
forschung wegen Verdachtes der Unterschlagung nöthig
geworden ist.
Bei der Armee in Afrika waren an Admimistrativ-
beamten gegeben:
Für das Hauptquartier 1 Intendant mit 5 Unter-
beamten,
für jedes Armeecorps und die Reservedivision 1 In-
tendant oder Commissair mit 3 Unterbeamten
und für jede Division 1 Commissair,
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