Full text: Der spanisch-marokkanische Krieg in den Jahren 1859 und 1860

    
  
  
    
  
178 
der’ gegenwärtigen Verhältnisse noch unerledigt sind. Wir 
hoffen, dass dann ein Beweis von Freundschaft zwischen 
beiden Theilen gegeben und dass kein Grund zum Bruche 
vorhanden sein wird. Eure Excellenz müssen nicht glau- 
ben, dass noch Hoffnung vorhanden sei, eine weitere Frist 
nach dieser zu erhalten; täuscheu. Sie sich nicht mit einer 
solchen Idee, denn diess ist ein Ding der absoluten Unmög- 
lichkeit. Unsere Regierung ist nicht bereit, ins dieser An- 
gelegenheit auf Ihre Entschuldigungen zu hören, wird auch 
darauf nicht eingehen, aus dem wichtigen Grunde, weil sie 
nicht wünscht, dass ihre Ehre in den Augen der übrigen 
Nationen beeinträchtigt werde, während dieser Öffentlichen 
Beleidigung, welche der spanischen Flagge durch die Berg- 
kabylen, die unter der Gerichtsbarkeit Ihres Herrn, des Sul- 
tans, stehen, zugefügt wurde, eine hohe Wichtigkeit beige- 
legt wird; verstehen Sie wohl, dass alles diess zusammen 
unserm. Gouvernement unmöglich macht, irgend welche fer- 
were Vorschläge zu berücksichtigen. — Schliesslich, Euer 
Excellenz, müssen Sie Ihrem Herrn, dem Sultan, aus- 
einandersetzen, dass alles davon abhänge, dass er diesen 
in dem obenerwähnten Gebiet stattgefundenen Störungen 
ein Ende mache, welche von einem elenden und unbotmäs- 
esindel veranlasst wurden, das den Frieden durch 
  
sigen 
seine verruchten Thaten unterbrach und somit die gute Ein- 
tracht zwischen beiden Regierungen trübte. m 
Der Verdacht, den Sie, wie Eure En in Ihrem 
Schreiben an uns äussern, gegen den Gouverneur von Ceuta 
‚hegen, entspringt aus einer falschen Benachrichtigung und 
hat weder Grund noch irgend eine Wirklichkeit” Br. sich, 
und.der genannte Gouverneur hat die volle Wahrheit be- 
richtet; im Gegentheil er zeigte Geduld und litt seit vielen 
Tagen die rohen Beleidigungen seiner Nachbarn, der Berg- 
bewohner. Diese sind es, welche Ihrem Herrn, dem Sultan, 
dadurch ungehorsam waren, dass sie gegen älle internatio- 
nalen Rechte handelten und auf dem Gebiete der spanischen 
Regieruung die Gebäude und Magazine zerstörten, welche
	        
© 2007 - | IAI SPK
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.