unsern Wachtposten als Schutzorte dienten, sowie den könig-
lichen Gränzstein (eine Säule) vor der Feste, der zwischen
den Landesgränzen beider Parteien stand: Ohne ihre Schwäche
oder‘ sehr geringe Macht zu fühlen, kamen sie wiederholt, die
Wälle .der Festung. anzugreifen, bis man sie zwang, von
ihren frechen Angriffen sich zurückzuziehen. Nach all
Ihren eigenen: Aussagen ist es erwiesen, dass sie keine Be-
fugniss hatten, so zu handeln, wie sie thaten, und dass das
Recht auf Seite des Gouverneurs «von Ceuta war, welcher
sich taktvoll benahm, das klarste Recht hatte und in die
Nothwendigkeit sich versetzt sah, so zu handeln, wie er
that. ‘Auf Ihnen lastet die ganze Verantwortlichkeit das
ungeheure Unheil zu verhüten, welches aus dem Vorgehen
unbotmässiger Fanatiker, Unterthanen Ihres Herrn des Sui-
tans, entspringen kann, da diese in grosser Anzahl sich ver-
einigten „die spanische Festung anzugreifen, und so gegen
die zwischen den beiden Nationen bestehenden Verträge
verstiessen.
Um nun die Wiederholung der stattgehabten 'Thätlich-
keiten, welche in Zukunft ernste Folgen hervorrufen könn-
ten, zu vermeiden, und weil die gegenwärtig in Kraft ste-
henden Verträge Zweifel zulassen und Gründe bieten, deren
unbestimmte Bezeichnung das Terrain, welches. zu Ceuta ge-
hört, in Frage stellt, sind wir verpflichtet, die Absichten
der spanischen Regiernng auseinanderzusetzen und zu ver-
langen, dass die Gränzen besagter Stadt weiter hinausge-
schoben werden sollen, mit Einschluss der Höhen, d.h. der
benachbarten Hügel zur bessern Vertheidigung des Ortes.
Diess ist auch unerlässlich zur Befestigung und Stärkung der
Bande der Freundschaft, welche beide Nationen einigen.
Es ist gleichfalls nothwendig, bereit zu sein, die An-
gelegenheiten von Melilla freundlich beizulegen und so gut
zu bereinigen, wie die Angelegenheiten, welehe Mulay Abd-
er-Rahman (Gottes Friede sei mit ihm) mit Rücksicht auf
die erwähnte Angelegenheit ins Reine brachte, und weiter
noch Ordnung zu treffen über das, was von Euer Excellenz
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