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weise Ihrer Schreiben vermuthet hatten, dass diese Höhen
innerhalb der Gränzen des Campo und des Weidegrundes
für Ihr Vieh gelegen wären; denn in Ihrem Schreiben vom
5. Oetober sprechen Sie von dem Rechte Ihrer Regierung,
in Errichtung von Festungswerken nach Gefallen vorgehen
zu dürfen zugleich mit Erweiterung der vorgenannten Grän-
zen, und es hatte uns auch, nach der Aussage von Perso-
nen, welche die Gegend kennen, geschienen, dass die Höhen
innerhalb der bezeiehneten Gränzlinien lägen. Würde es
jedoch anders sein, als wir uns vorstellen, so erklären wir
uns bereit, dennoch, weil wir jeden Grund, welcher eine
Aufreizung oder Zwietracht zwischen beiden Regierungen
hervorrufen könnte, zu beseitigen wünschen, zuzugeben, dass
die Gränzen Ihrer Garnison von Ceuta erweitert werden
sollen bis zu den Höhen, welche zur Vertheidigung und
Erweiterung der vorgenannten Garnison nothwendig sein
mögen.
Saläm! 15. Rebi-el-ewwel 1276 (13. October 1859).
(Gezeichnet.) Mohamed-el-Kätib.
IX.
Senor Blanco del Valle an Sidi Mohamed-el-Kätib.
Ehre sei dem Allmächtigen!
Meinem erleuchteten Freunde Sidi Mohamed-el-Kätib, Mi-
nister des Aeussern Sr. Maj. des Königs von Marokko.
Gottes Frieden und Schutz sei mit Ihnen!
Da Ihre Note vom 13. dieses Monats die Schwierig-
keiten beseitigt hat in Betreff einer vollkommenen Genug-
thuung für die der spanischen Flagge in der Nachbarschaft
von Ceuta zugefügte Beleidigung, so hat die Regierung der
Königin, meiner erhabenen Herrin, mich beauftragt, Ihnen
mitzutheilen, dass die Genugthuung, welche gefordert wor-
den ist, ohne einen Augenblick Zeitverlust gewährt werden
muss und zwar in folgender Weise:
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