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halten; sie wird auch in diesem Bestreben beharren,
wenn der Erfolg die Anstrengungen der Armee krö-
nen wird. a
Während des Krieges, dessen Beginn bevorsteht,
wird das Cabinet von Madrid die Rechte der neutra-
len Mächte achten und die Unterthanen der 'befreun-
deten Nationen beschützen, welche in Städten des
Kaiserreiches Marokko wohnen, die von der spani-
schen Armee erobert werden. Instructionen in diesem
Sinne sind dem Commandanten der Flotte, welche
bestimmt ist, an den Küsten von Marokko zu operi-
ren, sowie dem Chef der Expeditionsarmee übergeben
worden. Ba
Spanien vertraut seiner Flotte und seiner Armee
die Vertheidigung seiner Ehre und seiner gefährdeten
Interessen an. Stark durch sein gutes Recht, über-
zeugt, Beweise von Mässigung gegeben zu haben,
ohne Einverständniss mit irgend einer Macht, ohne
ehrgeizige Nebenabsichten, will es durch den Krieg
einem unerträglichen Zustande ein Ende setzen, wel-
chen die unaufhörlichen Feindseligkeiten der Marok-
kaner gegen unsere festen Plätze herbeigeführt haben.
Indessen welcher Art immer die Erfolge der militä-
rischen Operationen sein werden, die Regierung I. M.,
ihren Intentionen getreu, wird die bestehenden Rechte
und Interessen aller Völker achten; sie wird keinen
Punkt, dessen Besitz Spanien eine für die freie Schiff-
fahrt des Mittelmeers gefährliche Ueberlegenheit ver-
schaffen könnte, in dauernder Weise besetzen.
Spanien hat die friedlichen Beziehungen mit Ma-
vokko aufrecht zu erhalten gesucht, und zu diesem
Zwecke während eines Jahrhunderts vier Verträge mit
diesem Reiche geschlossen, deren Ausführung dazu