Full text: Der spanisch-marokkanische Krieg in den Jahren 1859 und 1860

  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
jedenfalls noch vor der Räumung von Tetuan er- 
folgt sein. 8 
Artikel 5. Der Händelstractat, wie solcher durch 
den Artikel 13 des Friedensvertrags stipulirt wurde, 
muss ebenfalls vor der Räumung von Tetuan_ unter- . 
zeichnet und ratificirt sein. 
Artikel 6. Ihre Majestät die Königin von Spanien 
hat die Befugniss, die Errichtung eines Missionshauses 
in Tetuan zu befehlen, ähnlich wie dieses in Tanger 
besteht; welche Befugniss ihr bereits durch den Ar- 
tikel 10 des Friedensvertrags vom 26. April 1860 ein- 
geräumt ist. Die Missionäre können sich unbelästigt 
den Exereitien ihres heiligen Berufes in jedwelchem 
Theile des marokkanischen Reiches hingeben, und 
ihre Person sowohl als ihre Hospitäler und Häuser 
geniessen die vollkommenste Sicherheit und die be- 
sondere Proteetion Sr. Majestät des Sultans und sei- 
ner Behörden. 
Artikel 7. Diese in den vorhergehenden Artikeln 
aufgestellten Bedingungen müssen in Vollzug gesetzt 
sein in dem bestimmten Termine von 5. Monaten, ge- 
rechnet von dem Tage, an welchem der Kalif sich in 
die Stadt Tanger zurückbegeben haben wird; sollten 
sie jedoch schon vor dieser genannten Frist in Aus- 
führung gebracht werden, so erfolgt unmittelbar 
darauf die Räumung der Stadt und des Gebietes von 
Tetuan. ; 
Artikel 8. Die Artikel des Friedensvertrages vom 
26. April 1860 bleiben in ihrer vollen Kraft und Gül- 
tigkeit und sind durch den gegenwärtigen Vertrag 
weder geändert noch aufgehoben. 
Diese Ausfertigung wird in möglichster Kürze ge- 
schehen und die Auswechselung der Verträge hat in 
  
  
  
   
	        
© 2007 - | IAI SPK
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.